Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk wird unterzeichnet

Am 28. August 1998 unterzeichnen die Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf und Dr. Manfred Stolpe, in einem Festakt den Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk. Sie unterzeichnen ebenfalls das Finanzierungsabkommen zum Staatsvertrag mit dem Bund, der durch Staatssekretär Dr. Eckart Werthebach vom Bundesministerium des Innern vertreten ist. Der Festakt findet im Sorbischen Kulturzentrum von Schleife statt, einer kleinen Gemeinde in der sächsischen Oberlausitz nahe der Landesgrenze zu Brandenburg gelegen.

Am 14. Juli 1998 hatte die Sächsische Staatsregierung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen zugestimmt. Bestätigt wurde ebenfalls das Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern sowie der Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages wird das Zustimmungsgesetz den beiden Landtagen zugeleitet. Sachsen und Brandenburg verpflichten sich in einer ergänzenden Protokollerklärung zum Finanzierungsabkommen, bei den Haushaltsverhandlungen mit dem Bund jährlich für die Beibehaltung des Finanzierungsniveaus von 1998 einzutreten.

Die Stiftung für das sorbische Volk wird als eine Stiftung öffentlichen Rechts eingerichtet; ihre Organe sind der Stiftungsrat, der Parlamentarische Beirat und der Direktor. Dem Stiftungsrat werden sechs Vertreter der Sorben und je zwei Vertreter des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg sowie ein brandenburgischer und ein sächsischer Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes angehören.
Quelle: Pressemitteilung des SMWK

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