Am falschen Ende gespart – Fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen

Dieser Tage erhalten alle Bürger ihre Wahlbenachrichtigungen zur Kommunal-, Europawahl und teilweise auch für die Stadtratswahl. Im sächsischen Kommunalwahlgesetz (§63) und in der entsprechende Rechtsverordnung ist festgelegt, dass im sorbischen Siedlungsgebiet die Wahlbenachrichtigungen in sorbischer und deutscher Sprache verfasst sein müssen.

Die Einwohner der Gemeinden Neschwitz und Puschwitz staunten nicht schlecht, als sie letzte Woche ihre Briefkästen leerten. Wie sich jetzt herausstellt, wurde sich gegen die zweisprachige Variante Entschieden. Somit wurden seitens der Gemeinde Druck- als auch Portokosten eingespart.

[googleMap]Neschwitz Sachsen|[/googleMap]
[googleMap]700|200|10|2|0|Puschwitz Sachsen|[/googleMap]

Den Schutz der sorbischen Sprache im Kommunalwahlgesetz zu verankern, mag für einige nicht ersichtlich sein, hat aber absolut seine Berechtigung. Primär geht es darum, dass der Sprache ein besonderer Schutz zugesprochen wurde und dieser durch solche Aktionen untergraben wird. Allerdings gilt dieser Schutz leider nicht für die Europawahl.

Danke, an Marcel Braumann (der Artikel wurde entsprechend seiner Hinweise überarbeitet)

16 Kommentare

  1. Marka
  2. Mirko
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  10. Mirko

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