2. Bericht zur Lage des sorbischen Volkes

Sachsen sichert Pflege der sorbischen Sprache und Kultur

Die Sächsische Staatsregierung hat heute den zweiten Bericht (erster: 1998) zur Lage des sorbischen Volkes zur Kenntnis genommen. Dieser wird nun gemäß Sächsischem Sorbengesetz dem Sächsischen Landtag zugeleitet. Der Bericht wurde unter Federführung des für die Angelegenheiten der Sorben zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erarbeitet. Beteiligt waren ebenso die Sächsischen Staatsministerien, die Domowina e. V., die Stiftung für das sorbische Volk sowie das Evangelische und das Katholische Büro Sachsen.

Die wichtigste neue rechtliche Rahmenbedingung für die sorbische Bevölkerung im Freistaat Sachsen seit 1998 ist das am 20.01.1999 vom Sächsischen Landtag einstimmig beschlossene Sächsische Sorbengesetz. Gemäß § 6 dieses Gesetzes nahm der Rat für sorbische Angelegenheiten im Jahr 2000 seine Arbeit auf. Er ist vom Sächsischen Landtag und von der Sächsischen Staatsregierung zu sorbischen Angelegenheiten zu hören.

Auf Bundesebene wurde der Beratende Ausschuss für Fragen des Sorbischen Volkes beim Bundesministerium des Inneren im Jahr 2002 ins Leben gerufen.

Der Schwerpunkt der Arbeit der sorbischen Verbände, Institutionen und Einrichtungen sowie der staatlichen Förderung richtet sich auf den Erhalt und die Anwendung der sorbischen Sprache. Diesem Ziel dient insbesondere die gemeinsame Anstrengung sorbischer und deutscher Mitbürger, Vereine, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Konzipierung und Umsetzung des WITAJ-Projektes sowie die Arbeit des im Jahr 2001 gegründeten WITAJ-Sprachzentrums. Mit der Besetzung der C 4 Professur am Institut für Sorabistik der Universität Leipzig im März 2003 wurde die Kontinuität der Arbeit dieser wichtigen sprachfördernden Einrichtung sichergestellt. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg regelt die gemeinsame Lehramtsausbildung für Lehrer der ober- und der niedersorbischen Sprache an diesem Institut.

Die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk, der sorbischen kulturellen Einrichtungen, der Domowina e. V. und weiterer sorbischer Vereine konnte Dank der seit 1998 konstanten Förderung gesichert werden. Die Mitfinanzierung der kulturellen Einrichtungen Sorbisches Nationalensemble, Deutsch-Sorbisches Volkstheater und Sorbisches Museum half, deren Arbeit weitgehend sicherzustellen. Die Pflege der sorbischen Kunst und Kultur schlägt sich vor allem in einer regen Vereinstätigkeit nieder.

Der Bericht schildert darüber hinaus die Beachtung der sorbischen Identität in der Wirtschaft, bei der Planung und beim Tourismus. Schließlich wird auch die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Brandenburg aufgegriffen.
Quelle: Presseinformation des SMWK

Kommentar hinterlassen