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Dieter Küssner: Minderheitenartikel ins Grundgesetz!
Der Beschluss des CDU-Parteitages, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern, gibt Anlass auf die Notwendigkeit eines Minderheitenartikels im Grundgesetz hinzuweisen.
Die Verbände der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland begrüßen das gestärkte Sprach- und Selbstbewusstsein der Deutschen, das durch den CDU-Beschluss widergespiegelt wird. Nur wer die eigenen Wurzeln kennt und achtet, kann die kulturelle Identität des Anderen respektieren, wer wüsste das besser als die nationalen Minderheiten.
Der Minderheitenrat macht in diesem Zusammenhang aber mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass eine Aufwertung der deutschen Sprache zwingend mit dem Respekt vor den anderen Sprachen einhergehen muss. (weiterlesen…)
